Dem anlagentechnischen Brandschutz wird im Baurecht eine große Bedeutung zugemessen. Diese Anlagen dienen der Branderkennung, Alarmierung und Evakuierung und damit dem Schutz von Personen und Sachwerten.
Blitz- und Überspannungsschutz für Anlagen der Sicherheitstechnik, sowie Gefahrenmeldeanlagen, z. B. Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzug uvm. ist ein aktiver Brandschutz und dient zur Erhaltung der Anlagenverfügbarkeit/Anlagenschutz an diesen wichtigen Systemen.
In diesem Zusammenhang vermittelt Ihnen diese Tagesveranstaltung alle notwendigen Kenntnisse zur Planung, sowie Errichtung und vertieft diese an Praxisbeispielen.