Welche Blitzschäden an Gebäuden und an deren Inhalt ersetzt die Versicherung?
Für Schäden durch direkten Blitzschlag besteht Versicherungsschutz
im Rahmen einer Feuer-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Aus indirekten Blitzschlägen resultierende Überspannungsschäden
an zum Hausrat zählenden elektrischen Anlagen und Geräten können
ebenfalls versichert werden.
Als Sonderfall ist der Einschluß von Überspannungsschäden,
die sowohl durch direkten oder indirekten Blitzschlag als auch durch Kurzschluss,
Lichtbogen, atmosphärische Elektrizität oder Induktion entstehen,
bei der Neuwertversicherung von Elektro- und Gasgeräten des Hausrats möglich.
Bei Neuabschlüssen derartiger Versicherungen setzen die Versicherungen
heute VDE-gerechte Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen voraus.